Interner Meldekanal

Unser interner Meldekanal ist ein Kommunikationsmittel, das es Mitarbeitern und anderen Personen ermöglicht, Unregelmäßigkeiten oder vermutete Unregelmäßigkeiten in Unternehmen der Gruppe direkt, sicher, vertraulich und anonym an INDUSTEX und die ISL-Gruppe zu melden.   Über den internen Meldekanal kann jede Person einen Bericht/eine Mitteilung über die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Unternehmen, die der ISL-Gruppe angehören, und/oder deren Mitarbeiter/Mitarbeiter einreichen.  

Wann sollte ich Meldung erstatten?  

Der interne Meldekanal kann genutzt werden, um Verstöße gegen das Unionsrecht gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen  Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (nachstehende „Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern“ genannt), Straftaten, schwere oder schwerste Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen das Arbeitsrecht im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu melden.   Der interne Meldeweg ist nicht der geeignete Weg, um sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. Er ist auch nicht der geeignete Kanal für Kunden der Unternehmen der Gruppe, um Anregungen, Vorschläge oder Beschwerden einzureichen, wofür sie das Kontaktformular verwenden können.  

Wie meldet man eine Sicherheitsverletzung?  

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:  

  1. Anonyme Meldung: Wenn Sie sich nicht ausweisen möchten, können Sie Ihre Meldung/Mitteilung einreichen:
    • per Post an INDUSTEX, S.L. Av. P. Catalans, 34, 8. Stock 08950 Esplugues de Llobregat (Barcelona), Spanien, zu Händen des Reporting Channel Manager; oder
    • telefonisch, indem Sie den Reporting Channel Manager unter der Nummer +34 93 254 71 00 kontaktieren.
  2. NICHT-anonyme Meldung: Wenn Sie es hingegen vorziehen, sich zu identifizieren (mit Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Postanschrift), können Sie folgende Kommunikationsmittel verwenden:
    • per Post an INDUSTEX, S.L. Av. P. Catalans, 34, 8. Stock 08950 Esplugues de Llobregat (Barcelona), Spanien, zu Händen des Reporting Channel Manager;
    • per E-Mail an canal.denuncias@industex.com;
    • telefonisch, indem Sie sich an den Reporting Channel Manager unter der Nummer +34 93 254 71 00 wenden;
    • durch die Bitte um ein persönliches Treffen mit unserem Reporting Channel Manager unter der Telefonnummer +34 93 254 71 00 oder per E-Mail an canal.denuncias@industex.com.

 Was ist ein externer Meldeweg?

Zusätzlich zu diesem internen Kanal der ISL-Gruppe gibt es einen externen Kanal, über den Sie Ihre Meldung/Mitteilung an die Unabhängige Stelle zum Schutz von Hinweisgebern oder an die entsprechenden Behörden oder regionalen Stellen senden können, entweder direkt oder nach der Kommunikation über diesen internen Kanal.    

Welches sind die wichtigsten Grundsätze unserer internen Berichterstattungspolitik?

  1. Verbot von Vergeltungsmaßnahmen: Die ISL Group verpflichtet sich, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die in gutem Glauben eine Meldung gemacht haben. Dieser Schutz erstreckt sich u. a. auf Personen, die die meldenden Personen unterstützen, auf Dritte, die mit den meldenden Personen in Verbindung stehen und Vergeltungsmaßnahmen erleiden könnten, sowie auf juristische Personen, die im Besitz der meldenden Person sind.
  2. Vertraulichkeit und Anonymität: Die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person und aller in der Meldung erwähnten Dritten sowie der Schutz personenbezogener Daten während des Meldeprozesses und der durch die Meldung ausgelösten Untersuchungen ist ein wesentlicher Grundsatz bei der Bearbeitung der eingegangenen Meldungen. Mitteilungen können anonym erfolgen.
  3. Rechte der betroffenen Personen: Die Rechte auf Privatsphäre, Ehre, Verteidigung und Unschuldsvermutung der untersuchten und betroffenen Personen werden garantiert. Die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern schreibt vor, dass die betroffene Person Kenntnis davon hat, dass eine Anzeige gegen sie erstattet wurde. Sobald die ersten Überprüfungen durchgeführt wurden und die Akte bearbeitet wurde, in jedem Fall aber innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt der Meldung, wird die gemeldete Person über die Existenz der Meldung und die Zusammenfassung ihres Inhalts informiert.

 Wie ist das Verfahren, wenn die Meldung eingereicht wurde?

Das interne Meldeverfahren besteht aus folgenden Schritten:  

  • Zusendung einer Empfangsbestätigung der Meldung an die meldende Person innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Eingang.
  • Eintragung der Meldung in das interne Melderegister der ISL-Gruppe.
  • Erforderlichenfalls Ersuchen um zusätzliche Informationen an die meldende Person.
  • Zulassung oder begründete Entscheidung über die Unzulässigkeit der Meldung oder unverzügliche Weiterleitung der Informationen an die Staatsanwaltschaft, wenn der gemeldete Sachverhalt eine Straftat darstellen könnte, oder Meldung an die zuständige Behörde.
  • Eröffnung einer Ermittlungsakte. Die Frist für eine Rückmeldung darf drei (3) Monate ab dem Datum der Empfangsbestätigung der Mitteilung nicht überschreiten. In besonders komplexen Fällen, die eine Verlängerung der Frist erfordern, kann diese auf maximal drei (3) zusätzliche Monate verlängert werden.
  • Beendigung des Verfahrens: Zurückweisung der Beschwerde, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder einer zuständigen Behörde oder Entscheidung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.